1G*, 2G** oder 3G***-Regel - Was gilt wann und wo?
*geimpft - **geimpft oder genesen - ***geimpft, genesen oder getestet
Die im Paragraf 20a des Infektionsschutzgesetzes geregelte sogenannte "einrichtungsbezogene Impfpflicht" ist zum Ende des Jahres 2022 ausgelaufen und wurde vom Gesetzgeber nicht verlängert.
Der Zutritt zu unseren Räumlichkeiten ist ohne Nachweis möglich. Das heißt, die Vorlage eines Impf-, Genesenen- oder Testnachweises ist nicht notwendig.