Hilfen zur Erziehung

WAS IST WAS? FÜR WEN IST WAS?

Erziehungsbeistand, Betreuungshelfer nach §30 SGB VIII

In dieser Hilfeform werden Kinder und Jugendliche in ihrer Selbstständigkeit gefördert und dabei unterstützt, Alltags- und Konfliktsituationen zu bewältigen und aufzuarbeiten. Die emotionalen und sozialen Fähigkeiten der jungen Menschen stehen dabei im besonderen Fokus. Die Hilfe knüpft an die spezifischen Bedarfe der Betroffenen an und bezieht das unmittelbare soziale Umfeld mit ein.

Sozialpädagogische Familienhilfe nach §31 SGB VIII

Durch eine intensive Betreuung und Begleitung werden Familien in ihren Erziehungsaufgaben, bei der Bewältigung von Alltagsproblemen, bei der Lösung von Konflikten und Krisen sowie im Kontakt mit Ämtern und Institutionen unterstützt. Diese Hilfe zur Selbsthilfe ist in der Regel auf bis zu zwei Jahre angelegt und erfordert eine beständige Mitarbeit der Familie.

Eingliederungshilfe für seelisch behinderte Kinder und Jugendliche nach §35a SGB VIII

Hierbei stehen die individuellen Bedürfnisse von Kindern und Jugendlichen im Vordergrund, die von einer seelischen Entwicklungsstörung bedroht sind, wodurch eine Beeinträchtigung ihrer Teilhabe am Leben in der Gesellschaft zu erwarten ist. Diese Form der Unterstützung ist auf eine soziale Integration und eine eigenverantwortliche Lebensführung der Kinder und Jugendlichen ausgerichtet.

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