Formen der Hilfen

Inhalte und Ziele

Alle unsere Hilfen basieren entweder auf dem SGB IX (Eingliederungshilfe für Behinderte Menschen) oder auf dem SGB VIII (Hilfe zur Erziehung, Erziehungsbeistand/Betreuungshelfer, Sozialpädagogische Familienhilfe, Eingliederungshilfen für seelisch behinderte Kinder und Jugendliche).


Wir verfolgen in diesen Hilfen den Anspruch, Menschen mit besonderen Förderbedarfen in den Bereichen geistige, körperliche und/oder seelische Entwicklung eine individuelle, ambulante Unterstützung zu geben.

Die Inhalte und Ziele werden durch uns in Zusammenarbeit mit allen Beteiligten, auf die Person bezogen, entwickelt. Wir orientieren uns damit an dem individuellen Bedarf und den Interessen unserer Kinder, Jugendlichen und Erwachsenen.

Helfersuche

Unabhängig von der Hilfeart steht am Anfang für uns ein intensives Kennenlernen im Mittelpunkt. In der Regel werden wir von den zuständigen Ämtern angefragt. Daran schließt sich die persönliche Kontaktaufnahme an. Der/Die zuständige Koordinator:in vereinbart einen Kennenlerntermin mit der Familie oder der Einrichtung des Kindes, Jugendlichen oder Erwachsenen.

Bei diesem Treffen werden alle notwendigen Informationen gesammelt, die die Basis der anschließenden Helfersuche bilden und es werden mögliche Ziele formuliert. Unsere Helfersuche basiert auf dem Schlüssel-Schloss-Prinzip, d.h. wir haben den Anspruch, für unsere Kinder, Jugendlichen und Erwachsenen immer den Begleiter zu suchen, der sowohl von seiner Qualifikation her als auch sozial-emotional passend ist. Wir versuchen dabei, möglichst vielen Wünschen gerecht zu werden, aber diese Suche ist ein Prozess - nicht immer passt es gleich und alle Beteiligten brauchen Geduld und offene Worte, um den richtigen Helfer oder die richtige Helferin zu finden.

Im Anschluss an die dann durchzuführende Hilfekonferenz beim jeweiligen Amt kann die Hilfe starten und wird von uns inhaltlich begleitet. Wir stehen mit unseren Beratungsangeboten bereit, um die Helfer:innen nach Bedarf zu unterstützen und haben ein offenes Ohr für Anliegen der Sorgeberechtigten, Sozialarbeiter usw. Wir verstehen uns im gesamten Hilfeprozess als Bindeglied zwischen allen Beteiligten.

 

Hilfealltag

Der Hilfealltag wird durch unsere Helfer:innen individuell gestaltet und orientiert sich sowohl an den besonderen Bedürfnissen der Schützlinge als auch an den in der Hilfekonferenz vereinbarten Förderschwerpunkten. Wichtig ist uns hierbei, dass die Hilfen lebensnah und zielorientiert sind.


Als Träger der Eingliederungshilfe bieten wir die Durchführung folgender Hilfearten an:

Hilfen basierend auf den §§ 112,113 SGB IX

  1. Hilfen zur sozialen Teilhabe:
    • Heilpädagogische Leistungen für Kinder, die noch nicht eingeschult sind
    • Assistenzleistungen
    • Leistungen zum Erwerb und Erhalt praktischer Kenntnisse und Fähigkeiten
    • Leistungen zur Förderung der Verständigung
  2. Hilfe zur Teilhabe an Bildung
    • Außerschulisch schulunterstützende Hilfen zur angemessenen Schulbildung
  3. Betreutes Einzelwohnen (BEW) / Assistenzleistungen

§§ 112,113 SGB IX im Detail

Diese Hilfen verfolgen alle gleichermaßen das Ziel einer ganzheitlichen, individuellen Einzelförderung für Kinder, Jugendliche und Erwachsene. Hierbei werden die jeweiligen Entwicklungspotentiale unter Beachtung behinderungsbedingter Besonderheiten geweckt und ausgeschöpft. Mögliche Förderbereiche können dabei sein:

  • Kommunikation und Sprache
  • Konzentration und Ausdauer
  • Grob-und Feinmotorik
  • Sozialverhalten
  • Üben von Kulturtechniken, wie Lesen, Schreiben, Rechnen
  • Umwelterfahrung und Alltagskompetenzen
  • Selbständigkeit und Selbstbewusstsein.

Konkrete Zielstellungen werden in enger Kooperation mit den Erziehungsberechtigten, den zuständigen Sozialarbeitern in den Ämtern sowie Partnern aus Therapie, Kita, Schule usw. ermittelt. Dabei ist es uns von besonderer Bedeutung, unter Einbeziehung der Lebenswelt unserer Schützlinge auch deren individuelle Interessen und persönliche Grenzen zu beachten. Die Hilfen sind in der Regel freizeitpädagogisch und lebenspraktisch orientiert.

Hilfen basierend auf den §§ 30, 31 und 35a SGBVIII

  1. Erziehungsbeistand, Betreuungshelfer (§ 30)
  2. Sozialpädagogische Familienhilfen (§31)
  3. Eingliederungshilfe für seelisch beeinträchtigte Kinder und Jugendliche (§35a)

§§ 30, 31 und 35a SGBVIII im Detail

Erziehungsbeistand, Betreuungshelfer – In dieser Hilfeform werden Kinder und Jugendliche in ihrer Selbstständigkeit gefördert und dabei unterstützt, Alltags- und Konfliktsituationen zu bewältigen und aufzuarbeiten. Die emotionalen und sozialen Fähigkeiten der jungen Menschen stehen dabei im besonderen Fokus. Die Hilfe knüpft an die spezifischen Bedarfe der Betroffenen an und bezieht das unmittelbare soziale Umfeld mit ein.

Sozialpädagogische Familienhilfe - Durch eine intensive Betreuung und Begleitung werden Familien in ihren Erziehungsaufgaben, bei der Bewältigung von Alltagsproblemen, bei der Lösung von Konflikten und Krisen sowie im Kontakt mit Ämtern und Institutionen unterstützt. Diese Hilfe zur Selbsthilfe ist in der Regel auf bis zu zwei Jahre angelegt und erfordert eine beständige Mitarbeit der Familie.

Eingliederungshilfe für seelisch behinderte Kinder und Jugendliche - Hierbei stehen die individuellen Bedürfnisse von Kindern und Jugendlichen im Vordergrund, die von einer seelischen Entwicklungsstörung bedroht sind, wodurch eine Beeinträchtigung ihrer Teilhabe am Leben in der Gesellschaft zu erwarten ist. Diese Form der Unterstützung ist auf eine soziale Integration und eine eigenverantwortliche Lebensführung der Kinder und Jugendlichen ausgerichtet.

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