Vorstellung unserer Trägerschaft und Herangehensweise
Für Kinder, Jugendliche und junge Erwachsene mit und ohne Behinderung bieten wir als anerkannter Träger in Berlin folgende ambulante Hilfsangebote an:
Eingliederungshilfe gemäß §§ 53,54 SGB XII Ambulante
sozialpädagogische Erziehungshilfen
gemäß §§ 30, 31 und 35 SGB VIII Betreutes Einzelwohnen gemäß §§ 53, 54 SGB XII i.V.m. § 55
SGB IX
Auf den folgenden Seiten möchten wir uns als Träger vorstellen und einen Einblick in unsere Herangehensweise bei der Umsetzung ambulanter Hilfen vermitteln.
Inhalt:
1. Zu uns und unserer Entstehungsgeschichte
Die Schartmann-Taubner GbR ist als Gesellschaft bürgerlichen Rechts ein privat-gewerblicher Träger. Wir, Ole Schartmann und Nico Taubner, gründeten die GbR im März 2000, um unsere seit 1996 bzw. 1998 bestehenden Eingliederungshilfen nach §§ 39, 40 BSHG im damaligen Bezirk Weißensee unabhängig weiterzuführen.
Bereits zu Beginn schlossen sich uns weitere langjährige und erfahrene Helfer und Helferinnen an.
Seit April 2000 sind wir als
anerkannter Träger der Eingliederungshilfe nach §§ 39, 40 BSHG (seit 01.01.2005
nach §§ 53, 54 SGB XII) mit Zustimmung der Senatsverwaltung für Arbeit,
Soziales und Frauen vom 20.04.2000 tätig.
Mittlerweile gewährleisten wir über
100 Eingliederungshilfen in unserem „Heimatbezirk“ Pankow und darüber hinaus sind
wir auch in den Bezirken Spandau, Mitte-Wedding, Friedrichshain-Kreuzberg und
Reinickendorf tätig. Eine Kooperationsvereinbarung mit dem Bezirksamt Pankow besteht
seit dem 10.10.2002.
Ambulante Hilfen als Betreutes Einzelwohnen gemäß §§ 53, 54 SGB XII i.V.m. § 55 SGB IX leisten wir seit Juli 2008 (Vereinbarung mit der Senatsverwaltung für Integration, Arbeit und Soziales vom 26.06.2008).
Weiterhin bieten wir ambulante
sozialpädagogische Erziehungshilfen an. Seit September 2005 die
Sozialpädagogische Familienhilfe gemäß § 31 SGB VIII (Trägervertrag Nr.
1004/2005 mit der Senatsverwaltung für Bildung, Jugend und Sport) und seit
Dezember 2008 den Erziehungsbeistand/Betreuungshelfer gemäß § 30 SGB VIII und
die Intensive sozialpädagogische Einzelbetreuung gemäß § 35 SGB VIII
(Trägervertrag Nr. 2099/2008).
2. Unser grundsätzliches Selbstverständnis in der Umsetzung ambulanter Hilfen
Seit
Beginn haben wir unsere Philosophie der Durchführung ambulanter Hilfen und als
Träger beibehalten:
Einsatz engagierter Helfer und persönliche Verantwortung durch uns in allen Belangen
der Trägerschaft.
Für die einzusetzenden Helfer und Helferinnen gelten neben der sozialpädagogischen Qualifikation/Ausbildung in erster Linie das persönliche Engagement und die individuelle Lösungsorientierung. Sie müssen sich auf die individuelle Problematik des Kindes bzw. der Familie einlassen können und vor dem Hintergrund ihrer Erfahrung und Qualifikation jenseits einer „objektiv richtigen“ Lösung einen individuell passenden Lösungsweg finden, der in Zusammenarbeit aller Beteiligten gegangen werden kann.
Der Maßstab der Qualifikation und des
Engagements gilt natürlich auch für uns selbst. Wir verfügen über eine
entsprechende Ausbildung: Herr Schartmann ist staatlich anerkannter Erzieher
mit einer Zusatzausbildung im Sozialmanagement und Herr Taubner ist
Krankenpfleger und Diplompsychologe.
Uns ist es ein persönliches Anliegen, möglichst nahe „am Geschehen“ zu sein. So betreuten wir noch bis in das Jahr 2002 hinein unsere eigenen zwei Eingliederungshilfen und bis heute werden die Koordination der Hilfen und die Organisation der Qualitätssicherung direkt durch uns selbst gewährleistet/übernommen. Wir sind die ersten Ansprechpartner für die Sozialarbeiter, für die Sorgeberechtigten und für die HelferInnen.
Seit 2007 ist darüber hinaus als Koordinatorin Frau Kerstin Gudra bei uns tätig. Als Sonderpädagogin mit langjähriger Erfahrung in den ambulanten Hilfen komplettiert sie unser „Büroteam“.
Unterstützt werden wir von einer in allen Belangen erfahrenen Sekretärin.
Unser Anliegen des persönlichen Kontaktes zu allen Beteiligten bezieht sich natürlich auch auf „unsere“ Kinder und Jugendlichen. So führen wir z.B. zweimal im Jahr ein Ferienlager durch, an denen wir persönlich teilnehmen bzw. dieses leiten.
3. Die eingesetzten Fachkräfte und deren pädagogisches Leitbild und Ziele
Für die dargelegten Hilfeformen stehen
uns sozialpädagogische Fachkräfte (auch in Ausbildung), mit in der Regel
mehrjähriger Berufserfahrung in der aufsuchenden psychosozialen Arbeit zur
Verfügung. Mit fundierter Ausbildung sind zu nennen: (Sozial-), (Heil-),
(Sonder-) Pädagog/innen, Erzieher/innen, Sozialarbeiter/innen, Heilerziehungspfleger/innen,
Psycholog/innen.
Neben der Qualifizierung und Erfahrung
stehen wie bereits erwähnt das Engagement und die individuelle Lösungsorientierung
im Vordergrund.
Vor allem in der Eingliederungshilfe und den Hilfen zur Erziehung kommt insbesondere der systemische Ansatz für die HelferInnen zum Tragen. Die Entstehungsgeschichte von Beeinträchtigung, Auffälligkeiten und Störungen lässt sich nicht einseitig und ohne den entsprechenden familiären Kontext mit Funktionen und Rollen eines jeden Familienmitgliedes betrachten. Demnach helfen den Betroffenen dann auch nicht externe, vorgefertigte Lösungen sehr viel weiter. Vielmehr sollen die vorhandenen Ressourcen aktiviert und genutzt werden und die Kinder, Jugendlichen und Familien in die Lage versetzen, eigene passende Lösungen und Verhaltensweisen zu finden.
Mit persönlichem Engagement und Einfühlungsvermögen ist es möglich, im System „Familie“ die starren Strukturen zu lockern und eine entsprechend wirkungsvolle Hilfe von außen anzubieten.
Die Ziele lassen sich zusammenfassend benennen als:
- Förderung der individuellen und sozialen Entwicklung des jungen Menschen;
- neue Interaktionsmuster und Lebensstrategien entwickeln;
- Stärkung der elterlichen Erziehungskompetenz und -verantwortung;
- eingefahrene Rollen und entwicklungseinschränkende Strukturen hinterfragen;
- Überforderungsmuster und auffälliges Verhalten kontextualisiert wahrnehmen;
- familiäre, soziale und sozialräumliche Ressourcen und Lösungen ins Auge fassen insbesondere unter dem Aspekt der Hilfe zur Selbsthilfe;
- in der Eingliederungshilfe und dem Betreuten Einzelwohnen steht die Behinderung im Vordergrund mit den Aspekten der Milderung, Förderung, Akzeptanz sowie den alltagspraktischen und beruflichen Auswirkungen.
4. Arbeitsweise und methodische Grundlagen
Am Beginn der Hilfe steht das Hilfeplanverfahren. In Zusammenarbeit mit den Betroffenen und dem Jugendamt/Behindertenhilfe wird die aktuelle Lebenssituation des Kindes/Jugendlichen bzw. der Familie betrachtet, um die Hilfeinhalte und -zeiten zu vereinbaren.
In der ersten Phase des Kennenlernens
ist es wichtig, dass die Helfer/innen der Familie mit Anerkennung und Respekt
begegnen und geeignete Diagnosemittel (z.B. Genogramm, Zeitschiene, Soziogramm,
Rollenspiele) einsetzen, um die komplexen Informationen und bedeutsamen
Lebensereignisse einordnen zu können und sich die entstandene Problemlage zu
verdeutlichen.
Im weiteren Verlauf steht dann die
lösungsorientierte, systemische Arbeitsweise im Vordergrund. Die
Entstehungsgeschichte von Beeinträchtigung, Auffälligkeiten und Störungen lässt
sich nicht einseitig und ohne den entsprechenden familiären Kontext betrachten.
Demnach helfen den Betroffenen dann auch nicht externe, vorgefertigte Lösungen
sehr viel weiter. Vielmehr sollen die vorhandenen Ressourcen aktiviert und genutzt
werden und die Kinder, Jugendlichen und Familien in die Lage versetzen, eigene
passende Lösungen und Verhaltensweisen zu finden. Diesbezüglich liegt auch ein
besonderer Augenmerk auf der Würdigung und Fortführung bisheriger Lösungsbemühungen.
Ein weiterer Ansatzpunkt ist die
Sozialraumorientierung mit Nutzung vorhandener personeller, institutioneller
und infrastruktureller Ressourcen.
Die Ausgestaltung der Hilfe orientiert
sich am individuellen Hilfebedarf, der im Hilfeplan differenziert beschrieben
und verbindlich vereinbart wird. Unterschiedliche Settings sind in der Arbeit
möglich:
- Einzelfallarbeit
- Gruppenarbeit
- Eltern- und Familienarbeit
Ziel der Hilfe und im Besonderen der Familienhilfe soll es sein, das Kind, den Jugendlichen zu stärken und zu unterstützen, und dies kann am ehesten gelingen, wenn die eigene Familie als Einheit gestärkt und unterstützt wird, sich kompetent zu verhalten.
Als konkrete fallbezogene Tätigkeiten sind beispielsweise zu nennen:
-
Krisenintervention
- Unterstützung bei Lernschwierigkeiten / schulischen Problemen
- Unterstützung und Verhaltenstraining von Alltagsorganisation und -strukturierung
- Beratung in Erziehungsfragen
- Familienaktivierung / Motivation zur Mitwirkung wecken
- Reintegration von Kindern/Jugendlichen in ihre Familien
- lebenspraktische Kompetenzen und Lösungen vermitteln
- Kontaktvermittlung zu anderen Institutionen
- Unterstützung bei Behördengängen
- soziale Integration, sowie Kontaktaufnahme und -pflege zu Gleichaltrigen
- Unterstützung älterer Jugendlicher bei der Ablösung vom Elternhaus
5. Räumliche Voraussetzungen und Vernetzung / Lebensweltorientierung
Zu den Rahmenbedingungen für eine qualitative Hilfe zur Erziehung/Eingliederungshilfe in ambulanter Form gehört auch eine gute räumliche und sächliche Ausstattung durch uns als Träger.
Mit unserem Sitz in der Florastraße im
Kerngebiet Pankow und unseren nur hundert Meter entfernten Gruppenräumen sind
wir für alle Beteiligten der Hilfen (Eltern, Kinder, Helfer, Sozialarbeiter des
Jugendamtes Pankow) jederzeit gut erreichbar.
Bezüglich der räumlichen Möglichkeiten
stehen neben dem eigentlichen Büro verschiedene Gruppenräume, ein großer Versammlungsraum,
ein geschützter Gesprächsraum und eine Wohnküche zur Verfügung.
In einem Ruhe- und Rückzugsraum können die Helfer/-innen mit den Kindern und Jugendlichen in geschützter Atmosphäre aktuelle und generelle Problematiken bearbeiten und neue Erfahrungshorizonte schaffen. Es besteht die Möglichkeit des Malens, des Musizierens, des Spielens, der Gespräche oder Entspannung mit der Licht- und Musikinstallation.
Im großen Versammlungsraum finden die Teambesprechungen und Praxisberatungen / Weiterbildungen mit den Helfern/-innen statt.
Der kleinere Gesprächsraum dient den Koordinationstreffen mit den Beteiligten der Hilfen (Eltern, Kinder, Helfer, Sozialarbeiter), Einzelgesprächen oder auch der Supervision.
Alle Räume sind mit den entsprechend ihrer Bestimmung notwendigen sächlichen Mitteln und Arbeitsmaterialien ausgestattet und werden für verschiedene Gruppenangebote genutzt.
Bezüglich der Vernetzung und
Lebensweltorientierung arbeiten wir mit den unterschiedlichsten Trägern
zusammen. Im Sinne weiterer geeigneter Hilfssysteme und Unterstützungsformen kooperieren
wir mit den anderen Trägern der ambulanten Erziehungshilfe, sowie mit der
stationären Jugendhilfe und ambulanten und stationären Pflegeeinrichtungen.
Eine enge Zusammenarbeit und Abstimmung der Hilfen findet auch mit den
örtlichen Schulen und den involvierten Behörden und Institutionen statt.
Darüber hinaus haben wir in
Zusammenarbeit mit dem SC Berlin eine wöchentliche Sportgruppe initiiert und im
Kinder- und Jugendhospiz „Sonnenhof“ der Björn-Schulz-Stiftung besteht für
jüngere Kinder und schwerstmehrfachbehinderte Kinder die Möglichkeit,
wöchentlich das dortige Wärmebad zu benutzen. Gerade hier können die Helfer/-innen
den Kindern einen Bewegungsspielraum ermöglichen und einüben, der den Kindern
sonst verwehrt bliebe.
Weitere von den Helfern/-innen mit ihren Kindern und Jugendlichen zu nutzende Möglichkeiten sind eine Kreativwerkstatt im Prenzlauer Berg und eine Holzwerkstatt in Pankow-Buchholz. In unseren eigenen Räumen findet darüber hinaus noch wöchentlich eine Tanz- und Bewegungsgruppe mit einem Tanztherapeuten statt und im Ruheraum die Musiktherapie mit unserer Musiktherapeutin.
6. Qualitätssicherung
Eine erfolgreiche Hilfemaßnahme ist im Prozess, in der Struktur und im Ergebnis regelmäßig zu evaluieren. Hierzu sind alle notwendigen Voraussetzungen und Gegebenheiten angelegt.
Die EinzelfallhelferInnen arbeiten in
einer Teamanbindung, deren Qualitätszirkel sich aus den Elementen Supervision,
Reflexion, Praxisberatung und Weiterbildung zusammensetzt.
Darüber hinaus legen wir besonderen Wert auf die interne Dokumentation der individuellen Hilfe. Hier sind die Besonderheiten und der „gegangene Weg“ der jeweiligen Hilfemaßnahme festgehalten und für alle Beteiligten nachvollziehbar und kontrollierbar.
Dies unterstützt die im Rahmen des Hilfeplanverfahrens vorgesehenen regelmäßigen Auswertungsgespräche und mitunter auch notwendigen Krisengespräche. Hierzu stehen den Beteiligten die notwendigen „sicheren“ räumlichen Möglichkeiten zur Verfügung.
Zu den weiteren Rahmenbedingungen und
Ressourcen unseres Trägers für die Qualitätssicherung gehören z.B. jahrelang
bestehende Kontakte, eine funktionierende Infrastruktur, angemessene sächliche
Ausstattung und die entsprechenden Arbeitsmaterialien.
Für weitere Fragen stehen wir jederzeit zur Verfügung.