Betreutes Einzelwohnen (BEW)
nach §§ 53, 54 SGB XII i.V.m. § 55 SGB IX
Die Maßnahme richtet sich an erwachsene Menschen mit einer geistigen,
körperlichen und /oder mehrfachen Behinderung, die noch in der
elterlichen Wohnung leben, deren Umzug in eine eigene Wohnung oder
andere elternunabhängige Wohnform jedoch mittelfristig geplant ist.
Ziele der Maßnahmen können sein:
- Förderung der Selbständigkeit;
- Unterstützung der Persönlichkeitsentwicklung;
- Hilfe beim Erwerb oder Erhalt von Fähigkeiten und Fertigkeiten im persönlichen und lebenspraktischen Bereich;
- Gestaltung sozialer Beziehungen innerhalb und außerhalb des unmittelbaren Lebens- und Arbeitsbereiches;
- Ermöglichung
der Teilhabe am kulturellen und gesellschaftlichen Leben, Hilfe bei der
Gestaltung freier Zeit und der Entwicklung von Zukunftsperspektiven;
- Hilfe bei Kommunikation und Orientierung;
- Unterstützung der emotionalen und psychischen Entwicklung;
- Gesundheitsförderung und - erhaltung;
- Entwicklung einer angemessenen Tagestruktur, Integration in das Arbeitsleben, Erlangung eines Beschäftigungsplatzes.
Die
Schwerpunktsetzung, Intensität und Dauer der Maßnahme orientiert sich
an den individuellen Bedürfnissen und Kompetenzen der/des Einzelnen.
Die Form der Hilfe kann von Information und Assistenz bis zu
intensiver Förderung, umfassender Hilfestellung und stellvertretender
Ausführung reichen.