Betreutes Einzelwohnen (BEW)

nach §§ 53, 54 SGB XII i.V.m. § 55 SGB IX


Die Maßnahme richtet sich an erwachsene  Menschen mit einer geistigen, körperlichen und /oder mehrfachen Behinderung, die noch in der elterlichen Wohnung leben, deren Umzug in eine eigene Wohnung oder andere elternunabhängige Wohnform jedoch mittelfristig geplant ist.


Ziele der Maßnahmen können sein:

  • Förderung der Selbständigkeit;
  • Unterstützung der Persönlichkeitsentwicklung;
  • Hilfe beim Erwerb oder Erhalt von Fähigkeiten und Fertigkeiten im persönlichen und lebenspraktischen Bereich;
  • Gestaltung sozialer Beziehungen innerhalb und außerhalb des unmittelbaren Lebens- und Arbeitsbereiches;
  • Ermöglichung der Teilhabe am kulturellen und gesellschaftlichen Leben, Hilfe bei der Gestaltung freier Zeit und der Entwicklung von Zukunftsperspektiven;
  • Hilfe bei Kommunikation und Orientierung;
  • Unterstützung der emotionalen und psychischen Entwicklung;
  • Gesundheitsförderung und - erhaltung;
  • Entwicklung einer angemessenen Tagestruktur, Integration in das Arbeitsleben, Erlangung eines Beschäftigungsplatzes.


Die Schwerpunktsetzung, Intensität und Dauer der Maßnahme orientiert sich an den individuellen Bedürfnissen und Kompetenzen der/des Einzelnen. Die Form der Hilfe kann von Information und Assistenz bis zu intensiver Förderung, umfassender Hilfestellung und stellvertretender Ausführung reichen.