Ambulante sozialpädagogische Erziehungshilfen


nach §§ 30,31 und 35 SGBVIII


Im Vordergrund steht die Hilfe zur Selbsthilfe durch Erschließung der familiären, sozialen und sozialräumlichen Ressourcen, die Förderung der individuellen und sozialen Entwicklung des jungen Menschen und die Stärkung der elterlichen Erziehungskompetenz und -verantwortung als Angebote im Rahmen einer Hilfe zur Erziehung.



§30 Erziehungsbeistand, Betreuungshelfer


Diese Hilfeform unterstützt das Kind oder den Jugendlichen bei der Bewältigung von Entwicklungsproblemen unter Einbeziehung seines sozialen Umfeldes. Weiterhin soll die Verselbständigung gefördert werden unter Erhalt des Lebensbezuges zur Familie.


§ 31 Sozialpädagogische Familienhilfe



Die Unterstützung ist in diesem Falle auf die gesamte Familie ausgerichtet. Sie erhält Betreuung und Begleitung in den Erziehungsaufgaben, bei der Bewältigung von Alltagsproblemen sowie bei der Lösung von Konflikten und Krisen. Weiterer Bestandteil sind Hilfestellungen im Kontakt mit Ämtern und Institutionen. Hauptziel ist die Hilfe zur Selbsthilfe.


§ 35 Intensive sozialpädagogische Einzelbetreuung


Die individuellen Bedürfnisse von Jugendlichen stehen hier im Vordergrund. die intensive Unterstützung ist ausgerichtet auf die soziale Integration und eine eigenverantwortliche Lebensführung.



Die Hilfeformen nach §§ 30, 35 bieten wir insbesondere auch für autistische Kinder und Jugendliche an, für die keine Förderung nach §§ 53, 54 SGB XII möglich ist.