Eingliederungshilfe
nach §§ 53, 54 SGB XII
Für Kinder und Jugendliche mit einer geistigen, körperlichen oder Mehrfachbehinderung ist je nach Förderschwerpunkt die Hilfe angelegt als:
- heilpädagogische Leistung für noch nicht eingeschulte Kinder;
- außerschulische, schulunterstützende Hilfe zur angemessenen Schulbildung;
- Hilfe zur Teilhabe am gemeinschaftlichen und kulturellen Leben.
Was uns wichtig ist - Ziele in der Einzelfallhilfe
- Förderung der geistigen Entwicklung, der Wahrnehmung, der Motorik und der sprachlichen Ausdrucksmöglichkeiten;
- gestützte und nonverbale Kommunikation;
- symptombezogene unterstützende Maßnahmen zur Entwicklung der Selbständigkeit;
- Förderung von lebenspraktischen Tätigkeiten;
- Kontakt zu Gleichaltrigen;
- Aufbau eines gesunden Selbstvertrauens;
- Unterstützung bei der Suche nach geeigneten individuellen Therapien und deren Weiterführung;
- Zusammenarbeit mit Eltern, Lehrern und Therapeuten.