Eingliederungshilfe


nach §§ 53, 54 SGB XII

Für  Kinder und Jugendliche mit einer geistigen, körperlichen oder Mehrfachbehinderung ist je nach Förderschwerpunkt die Hilfe angelegt als:

  • heilpädagogische Leistung für noch nicht eingeschulte Kinder;
  • außerschulische, schulunterstützende Hilfe zur angemessenen Schulbildung;
  • Hilfe zur Teilhabe am gemeinschaftlichen und kulturellen Leben.


Was uns wichtig ist - Ziele in der Einzelfallhilfe

  • Förderung der geistigen Entwicklung, der Wahrnehmung, der Motorik und der sprachlichen Ausdrucksmöglichkeiten;
  • gestützte und nonverbale Kommunikation;
  • symptombezogene unterstützende Maßnahmen zur Entwicklung der Selbständigkeit;
  • Förderung von lebenspraktischen Tätigkeiten;
  • Kontakt zu Gleichaltrigen;
  • Aufbau eines gesunden Selbstvertrauens;
  • Unterstützung bei der Suche nach geeigneten individuellen Therapien und deren Weiterführung;
  • Zusammenarbeit mit Eltern, Lehrern und Therapeuten.